letzte Aktualisierung: 29.12.02

Kleingedrucktes

 


Beförderungsbestimmungen

Kinder unter 12 Jahren oder Personen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 120 kg, können nicht befördert werden.

Der Pilot kann bei falschen Angaben, zur Gesundheit oder dem Alter, falscher Kleidung ( unpassendes Schuhwerk ) , Trunkenheit und ähnlichen Gründen die Beförderung verweigern.

Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingten Flugabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Der Pilot ist bemüht, rechtzeitig Informationen über die Durchführung des Fluges zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Piloten liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, gilt der Flug als vertragsmäßig durchgeführt.

Die Beförderung und Teilnahme an Rundflügen erfolgt auf eigene Gefahr des Passagiers. Eine Haftung für Gepäck ( Kleidung ) , Ferngläser, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Der Passagier ist selbst für die sichere Verwahrung seiner Gepäckgegenstände verantwortlich.

Der Passagier darf nicht ohne klare Anweisung des Piloten vor, während und nach dem Flug im Fluggerät ein- oder aussteigen oder sich in der Nähe von Gefahrenzonen wie z.B. Motor, Propeller, Start- Rollbahn aufhalten.

Passagiere sind gegen Unfall und Todesfolge mindestens im Rahmen der internationalen, gesetzlichen Bestimmungen versichert. Wir empfehlen aber im Einzelfall den Abschluss einer Unfallversicherung. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten unverzüglich zu melden.

Passagiere mit einem Gesundheitsrisiko wie z.B. - Herz - Kreislaufbeschwerden - , müssen vor der Beförderung ihren Arzt befragen.

Der Pilot erteilt vor und während der Beförderung des Passagiers, Anweisungen für das richtige Verhalten. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit des Fluggastes.

Bei Nichtbeachtung der Hinweise für Flugpassagiere kann die Beförderung verweigert werden. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor dem Flug besteht.

 


 

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